Spenden


Das Finanzamt Altena hat mit Bescheid vom 14.12.2016 die Gemeinnützigkeit anerkannt (Steuer-Nr.: 302/5979/0844).

Sofern Sie unsere Arbeit finanziell unterstützen möchten, können Sie die Spenden daher gem. § 10b EStG steuerlich als Sonderausgabe deklarieren.

Wir werden für alle Zuwendungen ab 50 Euro Jahressammel-Zuwendungsbestätigungen zusenden. Beträge unterhalb dieser Grenze können Sie im vereinfachten Verfahren steuerlich geltend machen, in dem Sie eine Kopie des Kontoauszuges, aus dem die Überweisung ersichtlich ist, der Steuererklärung beifügen. Auf Wunsch erstellen wir auch für Spenden unterhalb von 50 Euro Zuwendungsbestätigungen.

Bankverbindung:

Vereinigte Sparkasse im Märkischen Kreis 

IBAN: DE45 4585 1020 0085 0349 40

BIC: WELADED1PLB


Alternativ können Sie die Spenden auch bequem per Paypal leisten 

Wir bestätigen, dass wir alle Spenden nur zur Förderung gemeinnütziger Zwecke im Sinne §§ 51 ff. AO verwenden. 

In § 15 der Vereinssatzung ist geregelt, dass restliche Mittel, die bei Auflösung des Vereins noch vorhanden sind, für gemeinnützige Zwecke zur Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege oder der Erziehung zu verwenden sind. Sofern der Verein z.B. nach Erreichung der Ziele aufgelöst wird, kommen Ihre Spenden daher auf jeden Fall gemeinnützigen Zwecken zu Gute.