Sofern Sie unsere Arbeit finanziell unterstützen möchten,
können Sie die Spenden daher gem. § 10b EStG steuerlich
als Sonderausgabe deklarieren.
Wir werden für alle Zuwendungen ab 50 Euro Jahressammel-Zuwendungsbestätigungen
zusenden. Beträge unterhalb dieser Grenze können Sie im vereinfachten Verfahren
steuerlich geltend machen, in dem Sie eine Kopie des Kontoauszuges, aus dem die
Überweisung ersichtlich ist, der Steuererklärung beifügen. Auf Wunsch erstellen
wir auch für Spenden unterhalb von 50 Euro Zuwendungsbestätigungen.
Bankverbindung:
Vereinigte Sparkasse im Märkischen Kreis
IBAN: DE45 4585 1020 0085 0349 40
BIC: WELADED1PLB
Alternativ können Sie die Spenden auch bequem per Paypal
leisten
Wir bestätigen, dass wir alle Spenden nur zur Förderung gemeinnütziger Zwecke im Sinne §§ 51 ff. AO verwenden.
In § 15 der Vereinssatzung ist geregelt, dass restliche
Mittel, die bei Auflösung des Vereins noch vorhanden sind, für gemeinnützige Zwecke
zur Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege oder der Erziehung zu
verwenden sind. Sofern der Verein z.B. nach Erreichung der Ziele aufgelöst
wird, kommen Ihre Spenden daher auf jeden Fall gemeinnützigen Zwecken zu Gute.